1. ALLGEMEINES
1.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, finden unsere Verkäufe und Leistungen zu den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen statt, die anderslautende Klauseln in den Bestellformularen, Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder Korrespondenzen unserer Kunden aufheben.
1.2. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Tarifen usw. angegebenen Informationen haben einen rein informativen Charakter. Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
1.3. Der Kunde ist ein professioneller Wiederverkäufer, der angibt, die gekaufte Ausrüstung zu kennen. Der Kunde wählt die Ausrüstung in seiner alleinigen Verantwortung und wir schließen jedwede Haftung bezüglich der Tauglichkeit der Ausrüstung für die Bedürfnisse des Kunden oder die Bedürfnisse der Endbenutzer aus.
1.4. Der Kunde verwendet die gekauften Geräte auf eigene Verantwortung. Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass einige Geräte Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch erforderlich machen können, die in der Gebrauchsanweisung beschrieben werden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dieser Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich des Gebrauch durch ihn oder sein Personal sowie für die Information der Endnutzer über diese Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich des Gebrauchs umzusetzen und einzuhalten.

2. VORFÜHRUNG
2.1. Vorbehaltlich unserer Zustimmung kann dem Verkauf eines Geräts eine Vorführung vorausgehen.
2.2. Bei der Vorführung dürfen nur unsere Teams das Gerät bedienen.
2.3. Der Kunde stellt auf eigene Kosten und unter alleiniger Verantwortung die für die Vorführung benötigten Mittel und Produkte bereit (Energiequellen, Wasser, Luft, Träger, Farben, Putz, Sand usw.).
2.4. Der Kunde verpflichtet sich, bei dieser Vorführung alle Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf die Sicherheit seines Personals zu ergreifen, einschließlich einer geeigneten persönlichen Schutzausrüstung.
Wir weisen jegliche Haftung für Schäden an den Gütern des Kunden oder an Gütern, die sich unter seiner Aufsicht befinden, bei dieser Vorführung zurück.

3. BESTELLUNGEN
3.1. Jede Bestellung von Geräten setzt voraus, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Vorbehalte anerkennt.
3.2. Unsere Angebote verpflichten uns erst nach Bestätigung einer Bestellung durch den Kunden.
3.3. Die Bestellung muss per E-Mail an die folgende Adresse gerichtet werden: commande@euromair.com für das französische Mutterland und commercial@euromair.com für die französischen Übersee-Departements und französischsprachigen Länder.
3.4. Jede Bestellung gilt als verbindlich und endgültig und kann vom Kunden ohne unsere Einwilligung nicht geändert werden.
3.5. Der Kunde muss bei der Bestellung seine Kontaktdaten sowie die Referenz und Bezeichnung des bestellten Geräts eindeutig angeben. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für Versandfehler, wenn diese auf eine fehlerhafte oder unvollständige Bestellung zurückzuführen sind. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Fehler bei der Auftragsabwicklung, wenn diese auf Fehlern, Auslassungen oder Unleserlichkeit bei der Bestellung beruhen. Wenn Zweifel vorliegen, kann sich der Kunde mit unserer Verkaufsabteilung in Verbindung setzen.
3.6. Im französischen Mutterland: Vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Geräts werden alle konformen Bestellungen gemäß den Bestimmungen des obigen Artikels 3.5, die von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) vor 15:00 Uhr (französische Zeit) eingehen, am Tag ihres Eingangs aufgenommen. Auf alle Fälle wird am Tag der Aufnahme der Bestellung eine Auftragsbestätigung ausgesandt. Sollte das Gerät nicht verfügbar sein, wird dem Kunden binnen 24 Stunden eine Lieferfrist mitgeteilt.
Bestellungen für verfügbare Ausrüstung werden maximal am Tag T+3 (T ist der Tag der Auftragsbestätigung) bereitgestellt, ausgenommen Transport, Feiertage und Wochenenden.
Eilbestellungen müssen von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) vor 11.30 Uhr (französische Zeit) eingehen und bestätigt werden. Die Kosten für die Eillieferung übernimmt gemäß Ziffer 4.3 der Kunde.
Bestellungen von Ersatzteilen, die von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) vor 11.30 Uhr (französische Zeit) eingehen, werden am selben Tag am Nachmittag versandt oder zur Abholung bereitgestellt.
Außerhalb des französischen Mutterlandes: Alle Bestellungen, die von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) vor 15:00 Uhr (französische Zeit) eingehen, werden am Tag ihres Eingangs aufgenommen. Auf alle Fälle wird am Tag der Aufnahme der Bestellung eine Auftragsbestätigung ausgesandt. Sollte das Gerät nicht verfügbar sein, wird dem Kunden eine Lieferfrist mitgeteilt. Die übliche Frist für die Bereitstellung (ab Werk) beträgt 3 Tage, abgesehen von Sonderbestellungen, Transport, Feiertagen und Wochenenden. Die Lieferzeit wird innerhalb von 48 Stunden bestätigt.
Eilbestellungen müssen von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) vor 11.30 Uhr (französische Zeit) eingehen und bestätigt werden.

4. LIEFERUNG / TRANSPORT
4.1. Die Kosten für den Transport des Geräts übernimmt der Kunde, außer frachtfreie Verkäufe nach den in unseren Allgemeinen Versandbedingungen festgelegten Bedingungen, die der Kunde kennt und akzeptiert.
4.2. Alle Lieferungen nach Frankreich und Korsika werden von unseren Spediteuren ab unseren Standorten aus durchgeführt.
4.3. Alle Anfragen für Eillieferungen, Wechsel der Spediteure oder internationale Lieferungen unterliegen unserer Zustimmung und werden dem Kunden gemäß dem zuvor vereinbarten und vom Kunden akzeptierten Angebot in Rechnung gestellt.
4.4. Die Geräte reisen immer auf Gefahr des Kunden, auch im Falle des Verkaufs von frachtfreien Geräten. Der Übertragung der Risiken findet immer bei der Abfahrt von unseren Standorten aus statt.

5. FRISTEN / KONFORMITÄT / RÜCKGABE
5.1. Unsere angegebenen Liefer-/Leistungsfristen haben rein informativen Charakter. Eventuelle Verspätungen rechtfertigen nicht die Stornierung der Bestellung oder die Ablehnung des Geräts und stellen auch keinen Anspruch auf Schadensersatz dar.
5.2. Wenn die Abholung des Geräts auf Kosten des Kunden erfolgt und er die Abholung nach Bereitstellung nicht vornimmt, können wir das Gerät auf Kosten des Kunden ins Lager überführen oder den Vertrag gemäß Artikel 13 unten auflösen.
5.3. Bei Abholung und/oder Lieferung der Geräte wird dem Kunden ein Lieferschein übergeben.
5.4. Die Überprüfung der Pakete und die schriftlichen Vorbehalte gegenüber dem Spediteur müssen bei Ankunft der Pakete und in Anwesenheit des Spediteurs erfolgen, auch wenn das Paket unbeschädigt ist.
Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass er in Ermangelung schriftlicher Vorbehalte auf dem Lieferschein die Beweislast für den Zusammenhang zwischen den Schäden an der Ausrüstung und dem Transport tragen muss. Die auf dem Lieferschein angegebenen Vorbehalte müssen innerhalb von 3 Tagen (außer Feiertage) per Einschreiben mit Rückschein vom Kunden an den Spediteur bestätigt werden, um gemäß den Bedingungen von Artikel 133-3 des Handelsgesetzbuches sein Recht auf Beschwerde gegen den Spediteur auszuüben, mit Kopie für unsere Dienste und per E-Mail an die Adresse: magasin@euromair.com.
5.5. Nach der Überprüfung des Geräts und ihrer Bestellung muss der Kunde alle fehlenden oder beschädigten Geräte innerhalb von maximal 48 Stunden per E-Mail an magasin@euromair.com melden. Wenn diese Frist verstreicht, werden keine Ansprüche aufgrund von fehlenden oder beschädigten Geräten mehr berücksichtigt oder akzeptiert.
5.6. Wenn diese Hinweise nicht berücksichtigt werden, übernimmt der Kunde die Reparatur des beschädigten empfangenen Geräts.
5.7. In allen Fällen ist vor der Rücksendung jedweden Geräts die vorherige Zustimmung unserer kommerziellen Dienste erforderlich.
5.8. Im Falle einer Rücksendung von Geräten außerhalb der oben genannten Frist, die von unseren Geschäftsabteilungen akzeptiert wird, können wir nach eigenem Ermessen eine Gutschrift erstellen, die wir um 20 % der Bearbeitungsgebühr oder mehr senken können, wenn der Zustand oder das Alter des Geräts dies rechtfertigt. Guthaben, die wir für die Rückgabe von Geräten ausgeben, werden von uns nicht erstattet.
5.9. Jede Handlung des Kunden, die der Konformität des Geräts widerspricht, verjährt innerhalb von 1 Jahr ab dem Tag, an dem die Handlung entdeckt wird.

6. INBETRIEBNAHME
6.1. Im Falle der Inbetriebnahme des Geräts durch unsere Teams wird der Kunde auf eigene Kosten und unter seiner alleinigen Verantwortung die Mittel und Produkte zur Verfügung stellen, die für die Inbetriebnahme erforderlich sind (Energiequellen, Wasser, Luft, Träger, Farben, Putz, Sand, ...).
6.2. Wir erbringen eine fachgerechte Inbetriebnahmeleistung, sind aber nur an eine Mittelpflicht gebunden.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, alle Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit seines Personals bei Inbetriebnahme des Geräts zu gewährleisten.
6.4. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die während der Inbetriebnahme am Eigentum des Kunden oder Endnutzers oder unter dessen Obhut entstehen, außer wenn nachweislich ein Fehler an unserer Ausrüstung vorliegt.

7. PREISE UND RABATTE
7.1. Unsere Preise werden auf unserer Preisliste angegeben, die dem Kunden mitgeteilt oder zugänglich gemacht wird. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preisliste gegebenenfalls zu ändern, aber das Gerät oder die Dienstleistung wird dem Kunden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
7.2. Alle unsere Preise verstehen sich netto, in Euro, ohne Steuern, inklusive Verpackung, ab unseren Standorten.
7.3. Der Kunde verzichtet auf alle Fälle darauf, sich auf die Bestimmungen des Artikels 1223 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu berufen, um eine Preissenkung zu erwirken.

8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1. Die Zahlung der Rechnungen muss innerhalb der auf jeder Rechnung angegebenen Frist erfolgen.
8.2. Es gilt der mit dem Kunden vertraglich vereinbarte Grundsatz, dass die Rechnungen innerhalb der bei Eröffnung des Kundenkontos vereinbarten Fristen und innerhalb der auf der Rechnung vorgesehenen Frist bezahlt werden müssen, ohne jedoch 45 Tage nach dem Rechnungsdatum überschreiten zu können. Die Zahlungsfristen können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde eine Garantie durch einen Kreditversicherer vorweisen kann.
8.3. Wenn der Kunde über eine Zahlungsfrist verfügt, gewähren wir ihm bei Vorauszahlung innerhalb von maximal 14 Tagen ab Rechnungsdatum und unter der Bedingung, dass keine Rechnung des Kunden unbezahlt bleibt, einen Skonto von 1% des Nettopreises ohne Steuern und ohne Kosten gemäß den auf der Rechnung angegebenen Modalitäten. Der Skonto gilt nur bei Vorauszahlungen jeweils im Verhältnis zu den gewährten Fälligkeiten. Der Skonto bezieht sich nicht auf die Zahlungsbedingungen der Bestellung.
8.4. Rechnungen gelten dann als beglichen, wenn die Gelder tatsächlich auf unseren Bankkonten gutgeschrieben werden.
8.5. Ohne unsere vorherige Zustimmung ist eine Fristverlängerung nicht gestattet.
8.6. In keinem Fall kann der Kunde von sich aus Beträge, die ihm geschuldet werden, mit Beträgen verrechnen, die uns im Zusammenhang mit dem Verkauf der Geräte geschuldet werden. Wir können jederzeit Beträge, die dem Kunden als Rabatte oder Rückvergütungen geschuldet werden, mit uns geschuldeten Beträgen verrechnen.
8.7. Etwaige Beanstandungen einer Rechnung sind innerhalb von 5 Tagen nach Eingang beim Kunden per Einschreiben mit Rückschein an uns zu richten; andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden endgültig angenommen.

9. VERZÖGERUNG ODER ZAHLUNGSVERZUG
9.1. Jeder Zahlungsverzug berechtigt uns, alle laufenden Bestellungen und Lieferungen auszusetzen, die bis zum Vorfall gewährten Bedingungen und insbesondere die Zahlungsmodalitäten zu ändern, unbeschadet anderer Rechtsmittel.
9.2. Bei verspäteter Zahlung wird eine Verzugsstrafe in Höhe des 3-fachen des geltenden gesetzlichen Zinssatzes sowie eine pauschale Gebühr für Inkassokosten in Höhe von 40 € in Rechnung gestellt. Die Verzugsstrafe läuft vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum des Zahlungseingangs.
9.3. Die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung bei Fälligkeit führt zur sofortigen Fälligkeit aller unserer Rechnungen.
9.4. Jede Rechnung, die auf streitige Weise eingezogen wird, kann als Strafklausel im Sinne von Artikel 1229 des Bürgerlichen Gesetzbuches um eine pauschal festgelegte Entschädigung in Höhe von 33 € für nicht gezahlte Beträge in Höhe von 150 € oder weniger und um 20 % des nicht gezahlten Betrags erhöht werden, wenn dieser 150 € übersteigt, zusätzlich zu den Kosten für die Einziehung von Gerichten und Verzugsstrafen.
9.5. Sämtliche Verfahrens- und/oder Prozesskosten infolge Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Kunden.

10. UNVORHERSEHBARKEIT /HÖHERE GEWALT
10.1. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen ohne Entschädigung auszusetzen und/oder zu stornieren, wenn Ereignisse von Höherer Gewalt die normale Ausführung verhindert.
10.2. Ereignisse wie Totalstreik, Aussperrung, Brand, Überschwemmung, Epidemie, Materialschaden, Aufruhr, Krieg, Lieferverzögerung unserer Lieferanten, Stillstand der Antriebskraft bei uns oder bei unseren Lieferanten oder Spediteuren gelten insbesondere als Fälle von Höherer Gewalt, auch wenn sie nur teilweise und aus welchem Grund auch immer vorliegen.
10.3. Der Kunde verzichtet darauf, sich auf die Bestimmungen höherer Gewalt zu berufen, um seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen und/oder seine Bestellungen zu stornieren, wenn die Bestellungen normalerweise von uns ausgeführt werden.
10.4. Der Kunde verzichtet darauf, den Richter um Überprüfung oder Auflösung des Verkaufs zu bitten, wenn sich die Umstände ändern, die zum Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses unvorhersehbar waren, auch wenn diese Änderung seine Ausführung unter den Bedingungen von Artikel 1195 des Bürgerlichen Gesetzbuches übermäßig kostspielig macht.

11. GARANTIE
Jedes Produkt wird sorgfältig geprüft und getestet geliefert.
11.1. Für offensichtliche Mängel, die der Kunde nicht innerhalb von 48 Stunden in Anspruch genommen hat, leisten wir keine Gewährleistung.
11.2. Für verkaufte Geräte gilt eine vom Hersteller festgelegte Garantiezeit ab Kaufdatum, für die Garantiezeit ab dem Datum auf dem Originalkaufbeleg und wie vom Hersteller festgelegt.
11.3. Diese Garantie deckt alle Geräte gegen Fabrikations- oder Materialfehler für den normalen Gebrauch und Service ab. Soweit vom Kunden angenommen wird, dass er ein Fachmann desselben Spezialgebiets ist, deckt die Garantie nur die mangelnde Herstellung der Ausrüstung ab, die sie für ihre Verwendung ungeeignet macht und von einem professionellen Käufer nicht erkannt werden kann.
11.4. Mängel oder Beschädigungen, die durch natürlichen Verschleiß oder durch einen äußeren Unfall oder eine Änderung, Verwendung, Lagerung oder Behandlung von Geräten verursacht werden, die vom Hersteller nicht vorgesehen oder von uns angegeben sind, sind von jeglicher Garantie ausgeschlossen.
11.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ausdrücklich Mängel, die hervorgerufen werden durch:
• Schlechte Arbeit
• Anwendung von scheuernden oder ätzenden Produkten
• unsachgemäße Installation
• Nachlässigkeit
• Unzureichende Wartung oder Reinigung
• schlechte Lagerbedingungen
• chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse
• jede Änderung des normalen Verwendungsverfahrens
11.6. Folgende Verschleißteile werden von der Garantie nicht abgedeckt (Liste nicht umfassend):
• Rotoren, Statoren, Pleuelstangen, Antriebswellen, Dichtungen, Reinigungsbälle
• Pistolen, Strahllanzen, Düsen, Schläuche, Spitzenkits
• Auskleidungen, Kolbenstangen, Auslassventile, Dichtungssätze, Membranen, Ansaug- und Auslassventile
• Kardenblätter Filter, Öle
• Ketten und Schnellspanner
11.7. Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Geräte:
• auf denen die Seriennummer beseitigt oder unleserlich gemacht wurde
• bei denen unbefugte Personen Reparaturversuche unternommen haben
• die ganz oder teilweise auseinandergenommen wurden
11.8. Für unsere eigenen Geräte (Europro, Mixer und Volumair) besteht eine 12-monatige Herstellergarantie (Teile und Arbeit) nach dem Kauf durch den Endbenutzer, jedoch nicht länger als 24 Monate ab Rechnungsdatum an den Kunden. Diese Herstellergarantie erlischt automatisch, wenn der Kunde das Gerät nicht innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf weiterverkauft. Die in den Artikeln 11-5 bis 11-7 genannten Fälle hinsichtlich eines Ausschlusses der Garantie gelten auch für unsere eigenen Geräte.
11.9. Die Herstellergarantie unterliegt der Vorlage der Kaufrechnung.
11.10. Wenn das defekte Gerät unter die Werksgarantie fällt, wird es nach unserer Wahl kostenlos repariert oder ersetzt.
11.11. Wenn das defekte Gerät nicht unter die Werksgarantie fällt, erstellen wir ein Angebot für die Reparatur, das wir dem Kunden zur Genehmigung vorlegen.
11.12. Der Kunde ist darüber informiert, dass die Ausrüstung von EUROMAIR zerstört wird, wenn der Kunde nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erstellung des Kostenvoranschlags und nach einer schriftlichen Mahnung Anweisungen gibt (Reparaturauftrag, Rückgabe der Ausrüstung ohne Reparatur, Kauf eines ähnlichen Geräts).
11.13. Der Kunde wird auch darüber informiert, dass im Falle einer Reparatur einer Ausrüstung diese innerhalb der von EUROMAIR angegebenen Frist abgeholt werden muss. Andernfalls und innerhalb von 15 Tagen nach einer schriftlichen Mahnung wird die Ausrüstung von EUROMAIR zerstört.
11.14. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, schließt diese Werksgarantie alle anderen Garantien aus, einschließlich der gesetzlichen Garantien für verborgene Mängel.
11.15. Wird unsere Leistung durch ein Verschulden des Kunden oder einen durch die vorstehenden Bedingungen ausgeschlossenen Fehler beeinträchtigt, werden Reparatur- und Versandkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.16. Wir schließen jegliche Haftung für indirekte Schäden aus, die dem Kunden entstehen, wie z. B., aber nicht beschränkt auf, entgangene Einnahmen, Umsätze, entgangene Gewinne, Imageverlust jeglicher Art.
11.17. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für nicht konforme Geräte bezahlt.
11.18. Jede Handlung des Kunden gegen uns in Bezug auf die Garantie der Ausrüstung wird innerhalb von 1 Jahr ab dem Tag der Entdeckung des Mangels verjährt. Es obliegt dem Kunden, am Tag dieser Entdeckung den Beweis zu erbringen.
11.19. Garantieanspruch:
Für jeden Antrag auf Übernahme einer Ausrüstung unter der Werksgarantie muss der Kunde unbedingt das Formular auf unserer Website unter folgendem Link ausfüllen: https://www.euromair.com/de/kundendienst/
Für ein vollständiges Dossier müssen ihm folgende Unterlagen beigefügt sein:
• Die Kaufrechnung des Endbenutzers
• Fotos von defekten Teilen der Ausrüstung
• Eine Beschreibung des Problems
• Arbeitskostenvoranschlag, wenn der Kunde für die Reparatur der Ausrüstung durch EUROMAIR autorisiert ist.
Ohne unsere vorherige Zustimmung werden keine Arbeitsrechnungen berücksichtigt.
11.20. Pannenanalyse durch unseren technischen Service
Eine Aktennummer wird an den Kunden weitergeleitet und innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt beantwortet, sobald der Antrag auf Übernahme abgeschlossen ist.
Im Falle einer Übernahme der Ausrüstung im Rahmen der Werksgarantie wird die Übernahme dem Kunden durch ein nicht beziffertes Angebot bestätigt, in dem die auszutauschenden Teile sowie unsere Kommentare aufgeführt sind.
Andernfalls erhält der Kunde ein verschlüsseltes Angebot, in dem die zu ändernden Teile sowie unser Feedback aufgeführt sind
11.21. Rücksendung von Ersatzteilen
Die Ersatzteile müssen mit der Nummer der Garantievereinbarung bestellt werden und werden dem Kunden in unseren Werken zur Verfügung gestellt.
11.22. Die Bedingungen für die Rücksendung von Geräten sind in unseren Allgemeinen Versandbedingungen aufgeführt.
11.23. Bei Garantieansprüchen für eingebettete Komponenten der Marken Kohler, Honda und Vanguard in einer von uns hergestellten Maschine ist nur der Hersteller der Komponente in der Lage, die Garantieübernahme zu validieren.
In solchen Fällen sollten Anfragen an den Komponentenhersteller oder seinen nächstgelegenen autorisierten Vertreter gerichtet werden. Euromair, Euromair MPC oder Mixer Service Center gelten als Vertreter des Herstellers, wenn sie sie sich in der Nähe befinden.
Dieses Prinzip gilt auch für Batterien, unser Lieferant Parts Holding Europe oder eine seiner Schwestergesellschaften bleibt Ihr Ansprechpartner für Ihre Anfragen (https://www.partsholdingeurope.com/).

12. EIGENTUMSVORBEHALT
12.1. Wir behalten das Eigentum an den verkauften Geräten bis zum tatsächlichen Eingang aller seitens des Kunden geschuldeten Beträge, gleichgültig aus welchem Grund, auch im Falle der Gewährung von Zahlungsfristen. Die Herausgabe eines Titels, der eine Zahlungsverpflichtung begründet (z. B. ein Wechsel), gilt nicht als Zahlung. Der Kunde als Verwalter der Ausrüstung übernimmt jedoch die Verantwortung und das Risiko, sobald er unsere Räumlichkeiten verlässt.
12.2. Wir können von Rechts wegen, sobald ein Zahlungsvorfall eintritt, auf Kosten, Risiko und Gefahr des ausfallenden Kunden, die Rückgabe der gelieferten Ausrüstung verlangen, und zwar ohne Mahnung. Der Verkauf wird rechtlich aufgelöst und die an uns gezahlte Anzahlung bleibt als Gegenleistung für die Nutzung der vom Kunden genutzten Geräte erhalten. Wir können einseitig nach Absendung einer Mahnung ein Inventar unserer Geräte im Besitz des Kunden erstellen oder erstellen lassen, der sich bereits verpflichtet, zu diesem Zweck freien Zugang zu seinen Lagern, Geschäften oder anderen Einrichtungen zu gewähren, um sicherzustellen, dass die Identifizierung unserer Geräte immer möglich ist
12.3. Im Falle des Weiterverkaufs von Geräten wird davon ausgegangen, dass der ursprüngliche Kunde den Verkauf in unserem Namen als Vertreter getätigt hat, indem er die Geräte verkauft und den Verkaufspreis in unserem Namen eingezogen hat. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Weiterveräußerung der Geräte unverzüglich anzuzeigen und wir können den Anspruch gegen den Dritterwerber geltend machen.

13. AUFLÖSUNGSKLAUSEL
13.1. Wir können die Auflösung des Verkaufs verlangen, wenn der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen verstößt. In diesem Fall müssen wir den Kunden per Einschreiben mit Rückmeldung zur Einhaltung seiner Verpflichtungen auffordern und ihm hierfür eine Frist von 15 Tagen gewähren.
13.2. Nach Ablauf dieser Frist können wir, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, die Auflösung des Verkaufs durch ein zweites Einschreiben mit Rückmeldung feststellen.

14. BEHANDLUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ALTGERÄTEN
Der Kunde verpflichtet sich, die für ihn geltenden gesetzlichen Verpflichtungen zur Rücknahme und Entsorgung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE) einzuhalten. Daher müssen unsere Kunden Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer von ihren eigenen Kunden abholen. In Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte von Marken, die von unserem Unternehmen nach dem 13.08.1985 auf den Markt gebracht wurden (Geräte, die mit elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden), können unsere Kunden diese (gegen Vorlage der entsprechenden Einkaufsrechnungen) bei unseren Sammelstellen in Antony (92) und Rousset sur Arc (13) hinterlegen. Nach Erhalt werden die Geräte sortiert und an die am besten geeigneten Behandlungskanäle weitergeleitet. Wir behalten uns das Recht vor, vom Kunden jederzeit Nachweise über die ergriffenen Maßnahmen zur Rückgewinnung der Altgeräte einzufordern.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstelle unter 04 42 29 08 96 oder per E-Mail an contact@euromair.com.

15. STREITIGKEITEN
Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte an unserem Geschäftssitz zuständig und entscheiden nach französischem Recht, unabhängig vom Ort der Lieferung oder der Verwendung der Ausrüstung, auch im Falle einer Vielzahl von Beklagten oder eines Garantieanspruchs.

16. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Im Rahmen der Abwicklung der Bestellungen des Kunden erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten über unsere Kontakte, natürlichen Personen, beim Kunden (nachfolgend als „Kontakt“ bezeichnet) (Anrede, Name, Vorname, Telefonnummer (Festnetz- und Mobiltelefon), Fax, E-Mail-Adresse) (nachfolgend als „Daten“ bezeichnet).
Der Kunde muss sicherstellen, dass es sich bei den vom Kontakt bereitgestellten Daten um für den professionellen Gebrauch geeignete Daten handelt.
Diese Verarbeitung dient der Verwaltung der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns und der Übermittlung von Informationen über unsere Ausrüstung und Dienstleistungen.
Diese Daten können an Dienstleister (Subunternehmer) im Rahmen der Verwaltung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, der Überwachung (kommerziell, buchhalterisch, computergestützt…) der mit dem Kunden getätigten Verkäufe und der Zusendung von kommerziellen Informationen über unsere Geräte und/oder Dienstleistungen weitergegeben werden. Die Daten dürfen nur in Länder der Europäischen Union oder in Länder übermittelt werden, die ein ausreichendes und angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten.
Der Kontakt kann der Verarbeitung der ihn betreffenden Daten für die Zusendung kommerzieller Informationen jederzeit widersprechen, indem er an die folgende Adresse contact@euromair.com schreibt.
Die Daten werden nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden für weitere 5 (fünf) Jahre aufbewahrt. Bestimmte Daten werden zu Archivierungszwecken gemäß den für Buchhaltungsunterlagen geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt.

Der Kontakt hat das Recht auf Zugang, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch, Löschung und Übertragung der ihn betreffenden Daten unter den in den in Frankreich geltenden Gesetzen und Vorschriften festgelegten Bedingungen. Der Kontakt kann uns auch über seine Anweisungen bezüglich des Verbleibs der ihn betreffenden Daten nach seinem Tod informieren.
Um dieses Recht auszuüben, muss der Kontakt uns eine E-Mail an die Adresse contact@euromair.com unter Angabe seiner Anfrage zusenden. Eine Antwort wird ihm dann innerhalb eines (1) Monats zugestellt, gegebenenfalls verlängert um zwei (2) Monate nach Eingang der Anfrage.
Der Kontakt kann sich im Falle einer Beschwerde an die Commission Informatique et Libertés (CNIL) auf ihrer Website www.cnil.fr oder per Post 3 place de Fontenoy, 75334 Paris Cedex 07, wenden.